Verbesserungen gibt es bei beiden Fördervarianten, dem zinsverbilligten Kredit und dem Investitionszuschuss. In der Kreditvariante erhöht sich ab 1. August der maximale Kreditbetrag für Sanierungen zu einem "KfW-Effizienzhaus" – das ist ein Haus mit einem energetischen Mindeststandard – auf 100.000 Euro. Damit können nun 25.000 Euro mehr zum verbilligten Zinssatz (aktuell 0,75 Prozent pro Jahr) finanziert werden. Je nach erreichtem energetischen Standard muss ein Teil des Kredits nicht zurückgezahlt werden. Dieser sogenannte Tilgungszuschuss, der gegenwärtig bis zu 22,5 Prozent beträgt, wird auf bis zu 27,5 Prozent des Kreditbetrags angehoben.
Neu ist ebenfalls, dass ein Tilgungszuschuss von 7,5 Prozent des Kreditbetrags nun auch für Einzelmaßnahmen zur Energieeffizienz gewährt wird, sofern sie über einen KfW-Kredit finanziert werden. Damit werden Hausbesitzer ermuntert, den energetischen Fortschritt in ihrem Eigenheim einzuleiten, auch wenn die finanziellen Mittel für eine Komplettsanierung nicht ausreichen. Die Erfahrungen aus den zurückliegenden Jahren haben nämlich gezeigt, dass viele Eigentümer lieber nach und nach sanieren und die Kosten so über mehrere Jahre strecken.
Auch beim Investitionszuschuss werden die Konditionen attraktiver. Er richtet sich an Investoren, die keinen KfW-Kredit in Anspruch nehmen. In diesem Fall übernimmt der Staat für eine energetische Sanierung von Ein- oder Zweifamilienhäusern nun einmalig bis zu 30 Prozent der Investitionskosten – das sind 5 Prozent mehr als bisher. Pro Wohneinheit steigt zudem der maximale Zuschussbetrag von 18.750 Euro auf jetzt 30.000 Euro.