Bußgelder für unvollständige Immobilienanzeigen
Bereits seit Mai 2014 schreibt die EnEV 2014 vor, dass die Energiedaten des Hauses oder der Wohnung in Immobilienanzeigen erscheinen müssen. Nun endete am 30.04.2015 die als Eingewöhnungsphase formulierte Übergangsfrist. Inserenten, die die Vorgabe nicht beachteten, müssen nun mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro rechnen, wenn sie in der Immobilienanzeige keine oder mangelhafte Angaben zum Energieausweis machen.